Die Gemeinde Gröbenzell mit ca. 20.000 Einwohnern am westlichen Stadtrand von München (S-Bahnlinie 3) sucht für ihre gemeindlichen Kindertagesstätten Krippe, Kindergärten und Haus für Kinder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Erzieher*in / Kinderpfleger*in als Springer*in (m/w/d) unbefristet in Vollzeit bzw. die Stelle ist teilbar.
Deine Aufgabenschwerpunkte:
- Vertretung bei unvorhergesehenen personellen Engpässen
- Mitwirkung in den verschiedenen Einrichtungen an der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder im Alter von 8 Monaten bis ins Grundschulalter
- Planen, Organisieren und Gestalten des pädagogischen Alltags
- Pflegen eines konsequenten, liebevollen und wertschätzenden Umgangs mit den Kindern
Was wir dir bieten:
- eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in engagierten Teams
- die Einstellung als Tarifbeschäftigte*r nach TVöD-SuE
- die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie Zusatzversorgung, Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung und Dienstradleasing
- die Großraumzulage bei Vorliegen der Voraussetzungen
- regelmäßige individuelle Fortbildungen/Supervision
Worauf es uns ankommt:
- Du hast einen erfolgreichen Abschluss zur*zum Kinderpfleger*in oder Erzieher*in oder eine Anerkennung für diesen Beruf.
- Du hast Freude an der Arbeit mit Kindern und können sich den wechselnden Anforderungen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen anpassen.
- Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Flexibilität und Kreativität zeichnen dich aus.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
- Kenntnis und Einhaltung der Leitlinien des Kinderschutzkonzeptes
Kontakt und Information:
Das klingt nach dir? Dann bewirb dich direkt hier über unser Bewerbungsportal. Für Fragen zu Aufgaben und Stelleninhalten steht Herr Laubenstein aus dem Personalbüro, Tel. 08142 505-843, gerne zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen aller Geschlechter sind gleichermaßen erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.